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Unsere Leistungen

Unsere Versorgungsleistungen im Überblick

Die eigenverantwortliche Altersvorsorge ist insbesondere für junge Leute ein wichtiges Thema. Mit unserer lebenslangen finanziellen Absicherung für Ihren Ruhestand bieten wir Ihnen gleichzeitig einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Familie – bedarfsgerecht zugeschnitten auf Ihre individuelle Lebenssituation und unbürokratisch in der Ausführung.

Lebenslange Altersrente

  1. garantierte lebenslange Rentenzahlung
  2. flexibler Rentenbeginn bereits ab Ihrem 60. Lebensjahr
  3. auf Wunsch Umwandlung der Altersrente in eine Kapitalleistung

Unverzügliche Hinterbliebenenrente

  1. Anspruch auf lebenslange Rente für Ehe- und Lebenspartner
  2. uneingeschränkte Waisenrente bis zum 25. Lebensjahr
  3. zusätzliche Erhöhung des Versorgungskapitals durch Überschussbeteiligung

Kapitalwahlrecht

In der Auszahlung Ihrer Versorgungsleistung sind wir sehr flexibel: Sie entscheiden, ob Sie eine monatliche Alters- oder Hinterbliebenenrente wünschen oder lieber eine einmalige Auszahlung Ihres Versorgungs- bzw. Alterskapitals. Und dies gilt für alle unsere Leistungen.

Wartezeit

Ihr Versicherungsschutz bei der Pensionskasse Rundfunk wird nach Ablauf einer sogenannten Wartezeit (Mindestmitgliedschaftszeit) wirksam. Dieser Zeitraum beträgt 5 Jahre für Ansprüche auf Altersrente bzw. Kapitalabfindung und 3 Jahre für Hinterbliebenenrenten. Nach Ablauf dieser Zeit erlangt Ihr Anspruch auf Leistungen der Pensionskasse Gültigkeit.

Berufsunfähigkeitsrente

Die Berufsunfähigkeitsrente ist die einzige Leistung, die wir nicht erbringen können. Wir haben dies nach intensiver Prüfung entschieden, da Zusatzleistungen wie Pflege- oder Berufsunfähigkeitsrenten die Höhe der Alters- und Hinterbliebenenrentenansprüche für unsere Mitglieder über Gebühr reduzieren und die Gesamtheit der Mitglieder zu stark mit Einzelfallbetrachtungen belasten würden.