Unsere Versorgungsleistungen im Überblick
Die eigenverantwortliche Altersvorsorge ist insbesondere für junge Leute ein wichtiges Thema. Mit unserer lebenslangen
finanziellen Absicherung für Ihren Ruhestand bieten wir Ihnen gleichzeitig einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre
Familie – bedarfsgerecht zugeschnitten auf Ihre individuelle Lebenssituation und unbürokratisch in der Ausführung.
Kapitalwahlrecht
In der Auszahlung Ihrer Versorgungsleistung sind wir sehr flexibel: Sie entscheiden, ob Sie eine monatliche Alters- oder
Hinterbliebenenrente wünschen oder lieber eine einmalige Auszahlung Ihres Versorgungs- bzw. Alterskapitals. Und dies gilt für alle
unsere Leistungen.
Wartezeit
Ihr Versicherungsschutz bei der Pensionskasse Rundfunk wird nach Ablauf einer sogenannten Wartezeit (Mindestmitgliedschaftszeit)
wirksam. Dieser Zeitraum beträgt 5 Jahre für Ansprüche auf Altersrente bzw. Kapitalabfindung und 3 Jahre für Hinterbliebenenrenten.
Nach Ablauf dieser Zeit erlangt Ihr Anspruch auf Leistungen der Pensionskasse Gültigkeit.
Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrente ist die einzige Leistung, die wir nicht erbringen können. Wir haben dies nach intensiver Prüfung
entschieden, da Zusatzleistungen wie Pflege- oder Berufsunfähigkeitsrenten die Höhe der Alters- und Hinterbliebenenrentenansprüche
für unsere Mitglieder über Gebühr reduzieren und die Gesamtheit der Mitglieder zu stark mit Einzelfallbetrachtungen belasten würden.
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