Durch gemeinsame Verantwortung mehr erreichen
Als Mitglied der Pensionskasse Rundfunk können Sie die Vorteile unserer flexiblen Leistungen genießen und gleichzeitig von den
Privilegien einer starken Gemeinschaft profitieren – die Sie tatkräftig mitbestimmen! Sie haben teil an den Entscheidungsprozessen
der Pensionskasse durch Ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Mitgliedervertreterversammlung. Das sichert nachhaltig Vertrauen und
Transparenz.
Ihre Vorteile als Mitglied der Pensionskasse im Überblick
- Beitragsflexibilität bei vollem Leistungsumfang
- Beitragsbeteiligung Ihrer Auftragsgeber bzw. Arbeitgeber
- Überschussbeteiligung an erwirtschafteten Erträgen
- problemloses Kündigungsrecht
- Beteiligung an der Wahl Ihrer Vertreter im höchsten Organ der Kasse
Voraussetzungen für Ihre Mitgliedschaft bei uns
Einige wenige Dinge sollten erfüllt sein, damit auch Sie zukünftig von unseren Versorgungsleistungen profitieren können:
1. Sie befinden sich in einem freien Beschäftigungsverhältnis bei einer oder mehreren Rundfunkanstalten, deren Tochtergesellschaften
oder bei Produktionsgesellschaften, die Anstaltsmitglieder der Pensionskasse sind. Wenn Sie aufgrund eines befristeten Vertrags oder
wegen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses von der betrieblichen Altersversorgung einer Rundfunkanstalt ausgeschlossen sind, können
Sie von der Pensionskasse ebenso wie ein freier Mitarbeiter behandelt werden, wenn und solange Sie keinen tarifrechtlichen Anspruch
auf Leistung eines Abgeltungsbetrags bei Ihrem Ausscheiden haben oder auf einen solchen in Höhe des anfallenden Anstaltsbeitrags
verzichten.
2. Sie haben das 18. Lebensjahr erreicht, aber das 55. Lebensjahr[1] noch nicht vollendet.
3. Sie sind seit mindestens 12 Monaten bei einem oder mehreren Anstaltsmitgliedern als freie Mitarbeiterin / freier Mitarbeiter
tätig und haben in dieser Zeit Honorare i. H. v. mindestens 3.500 Euro erhalten. Dieses Mindesthonorar sollten Sie auch
nach Eintritt in die Pensionskasse jährlich erreichen.
[1] Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Der einfache Weg zur Mitgliedschaft
Wenn Sie sich von unseren Leistungen überzeugt haben, füllen Sie bitte unseren
Aufnahmeantrag aus. Den ausgefüllten Antrag geben Sie
bitte bei der Honorar- und Lizenzabteilung der Rundfunkanstalt, für die Sie hauptsächlich arbeiten, bzw. in der Honorarabrechnungsstelle
Ihrer Produktionsgesellschaft ab. Alles Weitere übernehmen wir.
Beitragsflexibilität
Wenn sich Ihr Beschäftigungsverhältnis während Ihrer Mitgliedschaft bei uns ändern sollte, stellen wir uns flexibel auf Sie ein:
Sie können jederzeit und ohne großen Aufwand Ihre Beiträge ändern oder Beitragspausen einlegen. Und dies bei Wahrung des vollen
Leistungsumfangs.
Beitragsbefreiung
Sollte es z. B. während Ihrer Berufszeit zu einer länger anhaltenden Nichtbeschäftigung kommen, dann lassen Sie sich einfach von
Ihrer Beitragspflicht befreien.
Festanstellung
Ändert sich Ihre freie Beschäftigung in eine Festanstellung, bleiben Sie als außerordentliches Mitglied einfach weiterhin in
der Pensionskasse und zahlen einen Jahresbeitrag von 600 Euro. Damit können Sie Ihre Altersrente noch einmal zusätzlich erhöhen.
Wenn Sie bereits 5 Jahre Mitglied bei uns sind, können Sie sich auch beitragsfrei stellen lassen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Sie können Ihre Mitgliedschaft bei uns problemlos zum 31. Oktober eines jeden Jahres schriftlich kündigen. Alle Ihre bis zu diesem
Zeitpunkt gezahlten Beiträge (Eigenanteile) erhalten Sie umgehend und in vollem Umfang mit einer 2,25%igen Verzinsung p. a. von uns
zurück. Allein die Arbeitgeberanteile (Beiträge der Anstaltsmitglieder) verbleiben in der Pensionskasse.
Sie haben Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft?
Dann wenden Sie sich bitte an uns.
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