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Mitgliedschaft

Durch gemeinsame Verantwortung mehr erreichen

Als Mitglied der Pensionskasse Rundfunk können Sie die Vorteile unserer flexiblen Leistungen genießen und gleichzeitig von den Privilegien einer starken Gemeinschaft profitieren – die Sie tatkräftig mitbestimmen! Sie haben teil an den Entscheidungsprozessen der Pensionskasse durch Ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Mitgliedervertreterversammlung. Das sichert nachhaltig Vertrauen und Transparenz.

Ihre Vorteile als Mitglied der Pensionskasse im Überblick

  1. Beitragsflexibilität bei vollem Leistungsumfang
  2. Beitragsbeteiligung Ihrer Auftragsgeber bzw. Arbeitgeber
  3. Überschussbeteiligung an erwirtschafteten Erträgen
  4. problemloses Kündigungsrecht
  5. Beteiligung an der Wahl Ihrer Vertreter im höchsten Organ der Kasse

Voraussetzungen für Ihre Mitgliedschaft bei uns

Einige wenige Dinge sollten erfüllt sein, damit auch Sie zukünftig von unseren Versorgungsleistungen profitieren können:

1. Sie befinden sich in einem freien Beschäftigungsverhältnis bei einer oder mehreren Rundfunkanstalten, deren Tochtergesellschaften oder bei Produktionsgesellschaften, die Anstaltsmitglieder der Pensionskasse sind. Wenn Sie aufgrund eines befristeten Vertrags oder wegen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses von der betrieblichen Altersversorgung einer Rundfunkanstalt ausgeschlossen sind, können Sie von der Pensionskasse ebenso wie ein freier Mitarbeiter behandelt werden, wenn und solange Sie keinen tarifrechtlichen Anspruch auf Leistung eines Abgeltungsbetrags bei Ihrem Ausscheiden haben oder auf einen solchen in Höhe des anfallenden Anstaltsbeitrags verzichten.

2. Sie haben das 18. Lebensjahr erreicht, aber das 55. Lebensjahr[1] noch nicht vollendet.

3. Sie sind seit mindestens 12 Monaten bei einem oder mehreren Anstaltsmitgliedern als freie Mitarbeiterin / freier Mitarbeiter tätig und haben in dieser Zeit Honorare i. H. v. mindestens 3.500 Euro erhalten. Dieses Mindesthonorar sollten Sie auch nach Eintritt in die Pensionskasse jährlich erreichen.

[1] Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der einfache Weg zur Mitgliedschaft

Wenn Sie sich von unseren Leistungen überzeugt haben, füllen Sie bitte unseren Aufnahmeantrag aus. Den ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bei der Honorar- und Lizenzabteilung der Rundfunkanstalt, für die Sie hauptsächlich arbeiten, bzw. in der Honorarabrechnungsstelle Ihrer Produktionsgesellschaft ab. Alles Weitere übernehmen wir.

Beitragsflexibilität

Wenn sich Ihr Beschäftigungsverhältnis während Ihrer Mitgliedschaft bei uns ändern sollte, stellen wir uns flexibel auf Sie ein: Sie können jederzeit und ohne großen Aufwand Ihre Beiträge ändern oder Beitragspausen einlegen. Und dies bei Wahrung des vollen Leistungsumfangs.

Beitragsbefreiung

Sollte es z. B. während Ihrer Berufszeit zu einer länger anhaltenden Nichtbeschäftigung kommen, dann lassen Sie sich einfach von Ihrer Beitragspflicht befreien.

Festanstellung

Ändert sich Ihre freie Beschäftigung in eine Festanstellung, bleiben Sie als außerordentliches Mitglied einfach weiterhin in der Pensionskasse und zahlen einen Jahresbeitrag von 600 Euro. Damit können Sie Ihre Altersrente noch einmal zusätzlich erhöhen. Wenn Sie bereits 5 Jahre Mitglied bei uns sind, können Sie sich auch beitragsfrei stellen lassen.

Kündigung der Mitgliedschaft

Sie können Ihre Mitgliedschaft bei uns problemlos zum 31. Oktober eines jeden Jahres schriftlich kündigen. Alle Ihre bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge (Eigenanteile) erhalten Sie umgehend und in vollem Umfang mit einer 2,25%igen Verzinsung p. a. von uns zurück. Allein die Arbeitgeberanteile (Beiträge der Anstaltsmitglieder) verbleiben in der Pensionskasse.

Sie haben Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft? Dann wenden Sie sich bitte an uns.