Wir über uns
Die Pensionskasse Rundfunk bietet freien Mitarbeiterinnen und freien Mitarbeitern der Rundfunkanstalten eine für Sie
maßgeschneiderte Alters- und Hinterbliebenenvorsorge.
Unsere Rechtsform als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ermöglicht uns dabei ein äußerst attraktives Leistungsportfolio.
Was wir Ihnen bieten
Sie erhalten bei uns eine optimale Ergänzung Ihrer Absicherung für Ihren Ruhestand. Ihr Versorgungskapital verzinst sich zur Zeit
garantiert mit 2,25 % pro Jahr.[1]
- Flexibilität in der Beitragszahlung
- lebenslange Alters- und Hinterbliebenenrente
- weitere Erhöhung Ihrer Rente durch Überschussbeteiligung
- auf Wunsch einmalige Auszahlung Ihres gesamten Versorgungskapitals
- variabler vorzeitiger Rentenbeginn
50 % der Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber dazu
Ihre Pflichtbeiträge, die durch die Anstaltsmitglieder von Ihren Honoraren an uns abgeführt werden, werden von diesen um denselben
Betrag ergänzt. Das bedeutet in der Regel, Sie zahlen 50 % und Ihr Auftraggeber bzw. Arbeitgeber zahlt ebenfalls 50 % des Beitrags.
Details finden Sie unter dem Link Beitragszahlungen.
[1] Die Zusage eines höheren Garantiezinses ist aufgrund rechtlicher Auflagen der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin)
nicht zulässig.
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