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Flexible Altersversorgung für Freie

Rente? Sicher! Auch ohne fixe Beiträge

Feste monatliche Beitragszahlungen, unabhängig von Ihrem Einkommen, sind einfach nicht zeitgemäß – schon gar nicht für Freie mit unregelmäßigem Honorar. Nicht nur, dass es bei Auftragspausen finanziell ganz schön knapp werden kann. In auftragsstarken Zeiten wiederum wäre es schön, wenn man unkompliziert mehr einzahlen könnte. Ihr Beruf stellt Sie täglich vor neue Herausforderungen; was liegt da näher als eine Altersversorgung, die sich Ihnen anpasst – und nicht umgekehrt?

Bei uns sind Ihre Beiträge bezahlbar – immer

Der Beitragszuschuss Ihrer Auftraggebenden zu Ihrer Altersvorsorge beträgt 4 Prozent Ihres Honorars. Ihr Eigenanteil ist genauso hoch, es sei denn, Sie wählen den höheren Beitragssatz von 7 Prozent und bessern Ihre Rente auf diese Weise zusätzlich auf.

Falls Sie weder rentenversicherungspflichtig beschäftigt, noch Mitglied der Künstlersozialkasse sind, liegt der Beitragssatz für Sie und Ihre Auftraggebenden bei jeweils 7 Prozent. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie Informationen zur Rentenversicherungspflicht.

In Ihrem Job entscheiden Sie alles selbst. Machen Sie es doch bei Ihrer Rente genauso.

Die Flexibilität der PKR

  • Sie können Ihre Beitragszahlungen unterbrechen oder ganz aussetzen (passive Mitgliedschaft).
  • Sie zahlen nur ein, wenn Sie auch Geld verdienen.
  • Der Mindestbeitrag liegt bei 490 Euro pro Jahr und erhöht Ihren Leistungsanspruch.
  • Zahlen Sie bis zu 45.300 Euro pro Jahr zusätzlich ein.
  • Einfach: Ihre Beiträge werden automatisch von Ihren Aufraggebenden an uns abgeführt.

Mitgliedschaft flexibel gestalten

Passen Sie Ihre Mitgliedschaft Ihrer Jobsituation an

Aktive Mitgliedschaft

Wenn Sie Honorar erhalten, führen Sie und Ihre Aufraggebenden Beiträge an die PKR ab. Die Gesamtsumme Ihrer Beiträge beträgt mindestens 490 Euro pro Jahr. Sie können an der Wahl zur Mitgliedervertretung teilnehmen und sich selbst aufstellen lassen.

Passive Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft ruht, Sie und Ihre Auftraggebenden leisten keine Beiträge an die PKR. Ihre Ansprüche aus den bisherigen Einzahlungen bleiben erhalten und erhöhen sich um Überschüsse. Übrigens können auch passive Mitglieder – freiwillig – eigene Beiträge einzahlen.

Problemlos wechseln

Sie können auf Antrag von der aktiven in die passive Mitgliedschaft wechseln – und zurück, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Im Folgenden finden Sie Anträge auf Umwandlung der Mitgliedschaft:


Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft (PDF)

Antrag auf Rückumwandlung einer außerordentlichen in eine ordentliche Mitgliedschaft (PDF)


Welche Auftraggebenden zahlen Beitragszuschüsse für Sie?

Gemeinsam für eine sichere Zukunft

Wir haben den Gemeinschaftsgedanken in unseren Strukturen verankert: Neben Ihnen als Freie sind auch Ihre Auftraggebenden Mitglied der PKR. Zu diesen sogenannten Anstaltsmitgliedern gehören alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und mehr als 500 Produktionsunternehmen.

Ihre Auftraggebenden sind nicht dabei? Kein Problem. Sprechen Sie sie einfach auf eine PKR-Mitgliedschaft an. Gerne beraten und unterstützen wir Sie und Ihre Auftraggebenden. Rufen Sie uns an unter +49 (0) 69 155-4100 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.



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