Wir sind für alle Eventualitäten gerüstet, die sich rund um Ihren Job bei Rundfunkanstalten und Produktionsunternehmen ergeben können. Die häufigsten Fälle: Die meisten unserer Mitglieder arbeiten für wechselnde Auftraggebende. Sind Ihre neuen Auftraggebenden Mitglied der Pensionskasse Rundfunk, dann müssen Sie uns nicht benachrichtigen. Informieren Sie diese einfach zu Beginn Ihrer Tätigkeit über Ihre Mitgliedschaft (prüfen Sie hier, welche Produktionsunternehmen Mitglied der PKR sind). Sie führen dann Ihren Beitrag an die PKR zusammen mit ihrem Zuschuss direkt an uns ab.
Sind Ihre Auftraggebenden für ARD und ZDF tätig, aber nicht Mitglied der Pensionskasse Rundfunk, bedeutet das nicht, dass Sie auf Ihren Beitragszuschuss verzichten müssen. Produktionsunternehmen können auf freiwilliger Basis Beiträge für Sie einzahlen. Sprechen Sie mit Ihren Auftraggebenden über diese Möglichkeit und verweisen Sie sie gerne an uns.
Arbeiten Sie zukünftig für branchenfremde Anbieter oder nehmen Sie eine unbefristete Festanstellung auf, beantragen Sie bitte den Wechsel in die passive Mitgliedschaft (wir sagen Ihnen, wie das geht). So leisten Sie keine honorargebundenen Beiträge mehr, können aber weiterhin freiwillig einzahlen. Unbefristet angestellte Arbeitnehmende von Anstaltsmitgliedern können ordentliches Mitglied der Kasse bleiben, sofern sie zum Zeitpunkt der Anstellung bereits Mitglied waren und kein anderweitiger Altersversorgungsanspruch aufgrund des Arbeitsverhältnisses bei dem Anstaltsmitglied besteht. Außerdem können unbefristet angestellte Arbeitnehmende Mitglied werden, sofern sie einem von dem Anstaltsmitglied hierfür festgelegten Teil der Belegschaft angehören und keinen anderweitigen tarifvertraglichen oder einzelvertraglichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aufgrund des Arbeitsverhältnisses bei dem Anstaltsmitglied haben.