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Pensionskasse Rundfunk VVAG
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Flexibles Benennen von Begünstigten

Sorgen Sie für finanzielle Sicherheit

Neben Ihrer Altersversorgung wird mit den Beiträgen auch die Absicherung Ihrer Familienangehörigen finanziert. Als Begünstigte etwaiger Hinterbliebenenleistungen können Sie Ihre Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner sowie Ihre Kinder benennen, wenn noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Wenn Sie heute in die PKR eintreten oder Ihre Mitgliedschaft nach dem Jahr 2003 begann, dann können Sie auch Ihre Lebensgefährtinnen oder -gefährten begünstigen – vorausgesetzt, Sie führen einen gemeinsamen Haushalt.

Sie können die von Ihnen begünstigte Person bereits bei Ihrem Eintritt in die Pensionskasse Rundfunk benennen, aber auch später – jederzeit während Ihrer laufenden Mitgliedschaft.

Waisenrente

Die Waisenrente für Ihre Kinder beträgt in der Regel 15 Prozent Ihrer Altersrente. Diese zahlen wir uneingeschränkt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes, unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus.

Hinweise für Hinterbliebene finden Sie unter den FAQ.

Bei Fragen rufen Sie uns an unter +49 69 155-4100 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.



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