Als PKR-Mitglied leisten Sie zusammen mit Ihren Auftraggebenden einen monatlichen Beitrag an die Pensionskasse – und damit für Ihre Altersversorgung. Diese Beiträge legen wir sicher und rentabel an. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: Ihre Auftraggebenden behalten Ihren Beitrag ein und überweisen ihn zusammen mit dem Beitragszuschuss an uns.
Ihre Auftraggebenden zahlen 4 % Ihres Honorars auf Ihr Rentenkonto ein. Sofern sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie abführen und Sie nicht Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) sind, erhöht sich der Beitrag Ihrer Auftraggebenden auf 7 % Ihres Einkommens.
Ihr Beitrag beträgt 4 % Ihrer Honorareinkünfte, wenn Ihre Auftraggebenden zusätzlich Beiträge für Sie zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten oder Sie Mitglied der KSK sind. Falls nicht, beträgt Ihr Beitrag 7 % Ihres Einkommens.
Hinweis: Sollte der Anstaltsbeitrag bei 4 % liegen, kann Ihr Beitrag bei 4 % oder 7 % liegen.
* Zusätzliche Beitragszahlungen
Erhöhen Sie Ihre Altersvorsorge zusätzlich durch weitere Beitragszahlungen – aktuell bis zu 48.300 € pro Jahr. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Mitgliedsnummer und „Zusätzliche Zahlungen“ an. Lassen Sie sich gern vorab beraten und rufen Sie an unter +49 69 155-4100 oder schreiben Sie eine E-Mail an mail[at]pkr.de.
Vom Zuschuss der Auftraggebenden profitieren
Die Beitragszahlungen erfolgen automatisch. Sie informieren Ihre Auftraggebenden zu Beginn Ihrer Tätigkeit darüber, dass Sie Mitglied der PKR sind. Ihre Auftraggebenden teilen uns die Höhe Ihres Honorars mit und behalten Ihre PKR-Beiträge ein, um sie anschließend zusammen mit ihrem Anteil an uns zu überweisen.
Sender und Produktionsunternehmen, die Mitglied der PKR sind, haben sich bewusst für die Unterstützung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entschieden. Die Beiträge, die sie für Sie zahlen, erhalten sie außerdem zum Großteil von den Rundfunkanstalten erstattet („Limburger Lösung“). Es ist für Ihre Auftraggebenden daher kein Nachteil, dass Sie Mitglied der PKR sind. Nehmen Sie also dieses Angebot an!
Wird der Mindestbeitrag von 490 € pro Jahr nicht durch Beitragszahlungen Ihrer Auftraggebenden erreicht, machen wir Sie Ende des Jahres darauf aufmerksam. Sie können dann den fehlenden Beitrag direkt an uns überweisen, wodurch sich selbstverständlich Ihr Rentenanspruch erhöht, oder die Umwandlung in eine passive – also beitragsfreie – Mitgliedschaft beantragen.
Stellen Sie Ihren Auftraggebenden Ihre Tätigkeit in Rechnung? Dann führen Sie darin auch die Beiträge für Ihre Altersversorgung auf.
Obwohl die Beiträge direkt an die Pensionskasse überwiesen werden und nicht den Weg über Ihr Bankkonto nehmen, sind sie umsatz- und einkommensteuerpflichtig.
Im Downloadbereich haben wir für Sie Vorlagen für Musterrechnungen (mit Nettohonorar und Bruttohonorar) bereit gestellt.