Erhalten Sie Planungssicherheit, ohne Pläne machen zu müssen: Es gibt viel zu entscheiden für Sie bezüglich der Rentenauszahlung, aber alles zu seiner Zeit! Wie Sie es auch halten: Wir passen uns bei der Rentenauszahlung Ihren Plänen an. Vielleicht möchten Sie Ihre Zeit im Alter auf dem Land verbringen, mit Streuobstwiese in der Uckermark? Oder ist es endlich Zeit für das Hausboot? Dann wäre die einmalige Kapitalauszahlung vermutlich die richtige Wahl für Sie. Wenn Sie es lieber klassisch mögen und die Vorteile einer regelmäßigen Rentenzahlung schätzen, dann lassen Sie sich Ihre Rente monatlich auszahlen – ein Leben lang, garantiert.
• Sie können eine lebenslang garantierte Rente beziehen.
• Sie können sich alternativ zur Rente Ihre Altersversorgung einmalig auszahlen lassen.
• Sie bestimmen für eine der beiden Möglichkeiten den Startpunkt zwischen Ihrem 62. und 70. Lebensjahr.
Vorteil: Sie können Ihre Entscheidung zur einmaligen Kapitalzahlung oder zum Rentenbeginn übrigens kurzfristig treffen. Informieren Sie uns 6 bis 8 Wochen vor Ihrem gewünschten Auszahlungstermin darüber – unkompliziert mit einem Antrag vom Rentenservice. Hat Ihre Mitgliedschaft 2003 oder früher begonnen, ist die einmalige Kapitalzahlung mindestens 3 Jahre vorher zu beantragen. Rufen Sie uns an unter +49 69 155-8100 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Soweit Ihre Rente oder einmalige Kapitalzahlung aus steuerfreien Beiträgen gebildet wurde, wird sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert („nachgelagerte Besteuerung“).
Meist ist der Steuersatz im Rentenalter niedriger als während Ihrer Berufstätigkeit, sodass die Steuerlast für Sie insgesamt niedriger ausfällt.
Wurde Ihre Rente aus bereits versteuerten Beiträgen gebildet, dann muss sie nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Dieser bezieht sich auf die erwirtschafteten Erträge nach Rentenbeginn.
Erträge, die vor Rentenbeginn gutgeschrieben werden, sind steuerfrei.
Falls Sie sich anstelle der Rente für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden, profitieren Sie möglicherweise vom sogenannten Halbeinkünfteverfahren: Soweit die Auszahlung aus versteuerten Beiträgen finanziert wurde, muss nur die Hälfte der Kapitalerträge versteuert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Auszahlung frühestens 12 Jahre nach Beginn der Mitgliedschaft erfolgt.
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Alter bei Rentenbeginn | 62 | 63 | 64 | 65 | 66 | 67 | 68 | 69 | 70 |
Ertragsanteil in Prozent | 21 | 20 | 19 | 18 | 18 | 17 | 16 | 15 | 15 |
Hinweis: Sie erfahren sowohl in der jährlichen Standmitteilung als auch in der persönlichen Leistungsberechnung vor Rentenbeginn, welche Beiträge steuerfrei oder bereits versteuert eingezahlt wurden.