Die Pensionskasse Rundfunk ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen und wird in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) geführt. Organe sind die Mitgliedervertretung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Durch diesen Aufbau lassen sich die Interessen unserer Versicherten und Anstaltsmitglieder am besten vereinbaren, da sowohl die Mitgliedervertretung als auch der Aufsichtsrat paritätisch besetzt sind. Damit ist insbesondere gemeint, dass die Mitglieder über die gewählte Mitgliedervertretung einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Pensionskasse (z. B. Satzung und Versicherungsbedingungen) haben.
Wir werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und reguliert, was u. a. bedeutet, dass die Versicherungsbedingungen und die Kalkulation der Beiträge und Leistungen von der BaFin genehmigt werden.