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Pensionskasse Rundfunk VVAG
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt

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Glossar A-Z

0-9

§ 3 Nr. 63 EStG

Grundsätzlich werden alle Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt. Das bedeutet, insbesondere die Beiträge der Arbeitgebenden, die zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, erhöhen das steuerpflichtige Einkommen.

Davon abweichend können Anstaltsbeiträge bis zu 7.248 Euro p. a. steuerfrei sein, wenn das Mitglied in Steuerklasse 1 bis 5 beschäftigt ist. Zudem sind Beiträge der Arbeitgebenden bis 3.624 Euro p. a. sozialversicherungsfrei (Stand 2024). 


A - D

Anstaltsbeitrag

Als Anstaltsbeiträge werden die Beiträge der Arbeitgebenden zur Mitfinanzierung der Altersversorgung bezeichnet. Die Anstaltsbeiträge betragen üblicherweise 4 Prozent der beitragspflichtigen Honorare. Ist das Pensionskassen-Mitglied weder rentenversicherungspflichtig beschäftigt noch Mitglied der Künstlersozialkasse, dann erhöht sich der Anstaltsanteil auf 7 Prozent.

Berufsunfähigkeit

Die Mitgliedschaft in der Pensionskasse dient der Altersversorgung und der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Leistungen bei Berufsunfähigkeit sind nicht vorgesehen.

Wir empfehlen, die Altersversorgung und die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit separat vorzunehmen, um für beide Bereiche die jeweils bestmögliche Absicherung und zugleich eine größere Flexibilität (z. B. bei Wechsel der Arbeitgebenden) zu erzielen.

Möglicherweise bieten Ihre Arbeitgebenden ein Modell an, bei dem die Altersversorgung der Pensionskasse Rundfunk um eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden kann. So könnten Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung durch steuerbegünstigte Entgeltumwandlung finanzieren und zugleich von guten Konditionen eines Gruppenversicherungsvertrages (günstiges Preis-Leistung-Verhältnis, keine Gesundheitsprüfung) profitieren.

Betriebsrentengesetz

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet den arbeits- und versicherungsrechtlichen Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung. Es schützt die Arbeitnehmenden vor dem Verlust der Ansprüche auf eine Betriebsrente, zum Beispiel bei Insolvenz.

Bewertungsreserven

Bewertungsreserven sind vorhanden, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen höher als der Buchwert ist. Bei festverzinslichen Wertpapieren, die den weitaus größten Teil unserer Kapitalanlagen ausmachen, steigen die Bewertungsreserven, wenn das Zinsniveau für Neuanlagen sinkt und umgekehrt.


E - J

Ehescheidung

Grundsätzlich fällt eine Altersversorgung bei der Pensionskasse Rundfunk unter die Bestimmungen des Versorgungsausgleichs. Dabei werden die Ansprüche unseres Mitglieds, soweit sie während der Ehezeit erworben wurden, geteilt und die (Ex-)Ehepartnerinnen bzw. -partner erhält einen eigenen und direkten Rentenanspruch bei der Pensionskasse.

Bevor die Ehe geschieden wird, teilt uns das Gericht die Berechnungsgrundlagen für den Versorgungsausgleich mit und fordert bei uns einen entsprechenden Vorschlag für den Ausgleichswert an. Eine Teilung unterbleibt, wenn

  • sich die beiden zu scheidenden Personen darauf einigen

oder

  • der Ausgleichswert geringfügig wäre (unter 3.822 Euro, Stand 2020)

oder

  • die Ansprüche noch nicht ausgleichsreif sind (arbeitgeberfinanzierte Anwartschaft vor Eintritt der Unverfallbarkeit).

Ertragsanteil

Renten, die aus bereits versteuerten Beiträgen finanziert worden sind, müssen nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Der Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt. Er steht für die Zinsen, die nach Rentenbeginn erwirtschaftet werden und die in jeder Monatsrente enthalten sind. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und bleibt lebenslang unverändert.

Beispiel: Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren: Von je 100 Euro Rente müssen 17 Euro mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Ferne Lebenserwartung

Die ferne Lebenserwartung gibt an, wie alt ein 65-jähriger Mensch voraussichtlich werden wird. Daraus leitet sich die Berechnung für die geschätzte Dauer der Rentenzahlung ab.

Die ferne Lebenserwartung ist mehrere Jahre höher als die Lebenserwartung eines Neugeborenen, da aus dem betrachteten Personenkreis all diejenigen ausgenommen sind, die vor ihrem 65. Geburtstag sterben.

Freiwillige Beitragszahlung

Mit freiwilligen Zuzahlungen können Mitglieder ihre Altersversorgung aufbessern und zahlen dabei, genau wie bei allen anderen Beiträgen, weder Provisionen noch Ausgabeaufschläge.

Bedingungsgemäß sind die freiwilligen Beitragszahlungen an die Pensionskasse Rundfunk durch zwei Vorschriften der Höhe nach begrenzt (vgl. Ziffer 1.13 AVB):

  • Für jedes Kalenderjahr gilt, dass die freiwilligen Beitragszahlungen höchstens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen dürfen. Im Jahr 2024 entspricht das einem Betrag von 45.300 Euro.
  • Die zweite Begrenzung bezieht sich auf die Beiträge, die während der gesamten Laufzeit gezahlt werden. Danach müssen die vom Anstaltsmitglied gezahlten Beiträge mindestens fünf Prozent der während der gesamten Laufzeit zu zahlenden Beiträge betragen.

K - T

Kapitalabfindung, Kapitaloption

Üblicherweise erfolgt die Altersversorgung durch Zahlung einer lebenslangen Monatsrente. An Stelle der Rente kann die Leistung aber auch als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Welche Fristen und Besonderheiten zu beachten sind, ist in Ziffer 2.27 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (für den Rentenversicherungs- bzw. Lebenspartnertarif) festgelegt.

Laufende Gesamtverzinsung

Die laufende Gesamtverzinsung ist ein Ausdruck für die Wertentwicklung der Sparanteile der gezahlten Beiträge nach Abzug von Kosten für Verwaltung und Versicherungsschutz. Bei herkömmlichen Versicherungen werden zuvor aber auch noch die Abschlussprovisionen für die Versicherungsvermittlung abgezogen. Da wir aber keine Provisionen zahlen, entfällt diese Belastung.

Lebensgefährte, eingetragene Lebenspartnerin

Im Lebenspartnertarif können Lebensgefährten bzw. Lebensgefährtinnen als begünstigte Person für den Todesfall benannt werden, wenn das Mitglied mit dieser Person einen gemeinsamen Haushalt führt und Erstwohnsitz hat.

Von Lebensgefährten bzw. Lebensgefährtinnen sind eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zu unterscheiden. Als eingetragene Lebenspartnerschaft wird eine gleichgeschlechtliche Beziehung, die der Ehe entspricht, bezeichnet. Eingetragene Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner können selbstverständlich auch als begünstigte Person angegeben werden. In diesem Fall kommt es auf die Haushaltsführung und den Erstwohnsitz nicht an.

Mitgliedervertretung

Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ der Pensionskasse Rundfunk. Sie setzt sich paritätisch aus Vertretern der Anstaltsmitglieder und der ordentlichen Mitglieder zusammen. Die Vertreterinnen und Vertreter der ordentlichen Mitglieder werden alle 5 Jahre gewählt; die laufende Wahlperiode endet im Juni 2027.

Zu den Rechten und Aufgaben der Mitgliedervertretung gehören beispielsweise:

  • Bestellung von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Festlegung der Gewinnverwendung (Überschussbeteiligung)
  • Änderungen der Satzung und Versicherungsbedingungen.

U - Z

Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung, auch Bonus genannt, ist die zusätzliche Erhöhung der Rentenanwartschaft oder – anders ausgedrückt – die zusätzliche Verzinsung des Vertragsguthabens.

Überschüsse entstehen aus 3 Quellen:

  • wenn die Erträge der Kapitalanlagen höher als die ggf. bereits einkalkulierte Garantieverzinsung sind (Kapitalanlageergebnis)
  • wenn die gesamten Ausgaben für Versicherungsleistungen niedriger sind als zuvor geschätzt wurde (Risikoergebnis)
  • wenn die Verwaltungskosten niedriger sind als angenommen (Kostenergebnis).

Die Höhe der Überschussbeteiligung wird jährlich in der Mitgliedervertreterversammlung festgelegt.

Unverfallbare Anwartschaft

Wenn eine Anwartschaft unverfallbar ist, kann sie nicht vorzeitig aufgelöst werden. Das heißt, diese Ansprüche können nicht gepfändet, abgetreten, beliehen oder zurückgekauft werden. Außerdem werden die Anwartschaften nicht auf das Bürgergeld angerechnet, und sie können nicht von Arbeitgebenden zurückgenommen werden.

Wann eine Anwartschaft unverfallbar ist, ist im Betriebsrentengesetz festgelegt. Übertragen auf eine Mitgliedschaft in der Pensionskasse folgt daraus, dass Unverfallbarkeit eintritt, sobald die Mitgliedschaft 3 Jahre besteht. Mitglieder mit unverfallbaren Anwartschaften können frühestens im Alter von 62 Jahren über Ihre Ansprüche verfügen.

Verlustrücklage

Zweck und oberstes Ziel der Pensionskasse Rundfunk ist eine sichere Altersversorgung ihrer Mitglieder. Außerdem legen wir Wert auf eine rentable und stetige Entwicklung der Kapitalanlageverzinsung und der laufenden Gesamtverzinsung. Unsere Kapitalanlagen sind jederzeit höher als die Summe unserer diskontierten Verpflichtungen (Deckungsrückstellung). Zusätzlich bildet die Verlustrücklage einen Puffer, um Ergebnisschwankungen und Wertberichtigungen ausgleichen zu können.

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Die Pensionskasse Rundfunk ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen und wird in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) geführt. Organe sind die Mitgliedervertretung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.

Durch diesen Aufbau lassen sich die Interessen unserer Versicherten und Anstaltsmitglieder am besten vereinbaren, da sowohl die Mitgliedervertretung als auch der Aufsichtsrat paritätisch besetzt sind. Damit ist insbesondere gemeint, dass die Mitglieder über die gewählte Mitgliedervertretung einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Pensionskasse (z. B. Satzung und Versicherungsbedingungen) haben.

Wir werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und reguliert, was u. a. bedeutet, dass die Versicherungsbedingungen und die Kalkulation der Beiträge und Leistungen von der BaFin genehmigt werden.

Versorgungsausgleich

Grundsätzlich fällt eine Altersversorgung bei der Pensionskasse Rundfunk unter die Bestimmungen des Versorgungsausgleichs. Dabei werden die Ansprüche unseres Mitglieds, soweit sie während der Ehezeit erworben wurden, geteilt und (Ex-)Ehepartnerinnen oder -partner erhalten einen eigenen und direkten Rentenanspruch bei der Pensionskasse.

Bevor die Ehe geschieden wird, teilt uns das Gericht die Berechnungsgrundlagen für den Versorgungsausgleich mit und fordert bei uns einen entsprechenden Vorschlag für den Ausgleichswert an. Eine Teilung unterbleibt grundsätzlich, wenn

  • sich die beiden zu scheidenden Personen darauf einigen

oder

  • der Ausgleichswert geringfügig wäre (unter 4.242 Euro, Stand 2024)

oder

  • die Ansprüche noch nicht ausgleichsreif sind (arbeitgeberfinanzierte Anwartschaft bei einer Dauer der Mitgliedschaft unter 3 Jahren).

Versorgungsbezug i. S. d. gesetzlichen Krankenversicherung

Wie bei jeder betrieblichen Altersversorgung gelten unsere Alters- und Hinterbliebenenleistungen als Versorgungsbezüge im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn die Rentenempfängerinnen und -empfänger gesetzlich krankenversichert sind (egal ob freiwillig oder pflichtversichert), sind wir dazu verpflichtet, von der Rente die entsprechenden Krankenkassenbeiträge einzubehalten. Dabei gelten die üblichen Beitragssätze für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Wahl der Kapitalabfindung rechnet die Krankenkasse den Abfindungsbetrag fiktiv in eine 10-jährige Zeitrente um und setzt die einzelnen Monatsraten als Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe an.

Vor- und nachgelagerte Besteuerung

Für Beiträge und Leistungen (Rente/Kapitalabfindung) gilt im Allgemeinen das Prinzip der vorgelagerten Besteuerung.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass alle Beiträge zum Zeitpunkt der Einzahlung unter die steuerpflichtigen Einkünfte des Mitglieds fallen. Die Auszahlung ist bis zur Höhe der Einzahlung steuerfrei und nur die Zinsen sind steuerpflichtig. Bei Renten gilt die Besonderheit der Besteuerung mit dem Ertragsanteil.

Unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 3 Nr. 63 EStG) unterliegen die Anstaltsbeiträge und die daraus finanzierte Leistung der nachgelagerten Besteuerung. Dann sind die Beiträge steuerfrei und die Auszahlung ist steuerpflichtig.



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