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Pensionskasse Rundfunk VVAG
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt

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Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der Pensionskasse Rundfunk (PKR)


Einleitung

Gemäß § 234i Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) müssen Pensionskassen der Aufsichtsbehörde (BaFin) eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik zur Verfügung stellen und diese öffentlich zugänglich machen. Die Erklärung muss mindestens auf die folgenden Punkte eingehen:

  • das Verfahren der Risikobewertung und der Risikosteuerung,
  • die Strategie/Grundsätze der Anlagepolitik,
  • die Frage, wie die Anlagepolitik ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen Rechnung trägt.

Die Pensionskasse Rundfunk (PKR) ist eine regulierte Pensionskasse nach § 233 VAG und wird in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) im Sinne des § 210 VAG geführt. Sie ist eine Versorgungseinrichtung der freien Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Produktionsunternehmen in Deutschland und hat den Zweck, Versorgungsleistungen im Wege der Versicherung nach Maßgabe ihrer Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu gewähren. Die Kasse bietet eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an.

Die Alters- und Hinterbliebenenversorgung wird grundsätzlich am Monatsende als lebenslange Rente gezahlt; Waisenrenten sind befristet. Anstelle der Rente kann der Versorgungsberechtigte eine einmalige Kapitalzahlung beantragen, es sei denn, es wurde bereits eine Altersrente gezahlt.

Sämtliche Versorgungsleistungen sind in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage definiert. Die Anwartschaften und laufenden Leistungen sind, soweit sie von der Zusage auf betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber umfasst sind, durch das Betriebsrentengesetz geschützt. Seit dem Jahr 2021 sind Pensionskassenzusagen zusätzlich durch den Pensions-Sicherungs-Verein a. G. gesichert.

Kapitalanlagepolitik

Zu den wichtigsten Unternehmenszielen der PKR gehört es eine risikokontrollierte und verantwortungsbewusste Kapitalanlagepolitik zu betreiben. Die Kapitalanlagepolitik der PKR unterliegt den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen, so insbesondere den qualitativen und quantitativen Vorgaben der Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen sowie den gesetzlichen Vorschriften zur jederzeitigen Bedeckung der Versorgungsansprüche und der Eigenkapitalvorgaben.

Gemäß VAG sind die Vermögensanlagen so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagebestandes sichergestellt werden und die Vermögenswerte dem größtmöglichen langfristigen Nutzen der Mitglieder und Leistungsempfänger dienen. Zusätzlich gelten die in den internen Anlagerichtlinien der PKR festgelegten Anlagegrundsätze, die regelmäßig überprüft werden.

Ziel der Vermögensanlagetätigkeit ist es, durch Art, Umfang und Qualität der Vermögensanlagen die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Pensionskassenversicherungsverträgen durch die Erwirtschaftung der erforderlichen Kapitalerträge sicherzustellen. An oberster Stelle der Kapitalanlagetätigkeit steht neben der Finanzierung der Versorgungsansprüche die Minimierung des Risikos der Leistungskürzung für die versicherten Mitglieder bzw. des Risikos der Nachhaftung für die Arbeitgebenden. Das erfordert ein konsequentes Management der Kapitalanlagen nach Asset-Liability-Grundsätzen, welches die Laufzeit der Kapitalanlage auf die gegenüber den Mitgliedern eingegangenen Verpflichtungen abstimmt. Dafür hat die PKR ein Planungstool im Einsatz, das mittelfristig

  • Bilanzen und GuV-Rechnungen nach HGB projiziert sowie
  • die Buchwerte der Vermögen und Verpflichtungen in Marktwerten bewertet und
  • die Risiken in Anlehnung an die Vorgaben der Standardformel für Versicherer bewertet.

Für die strategische Asset Allokation wird ein Jahres-Zielportfolio festgelegt. Die Einhaltung der Zielvorgaben wird kontinuierlich verfolgt, überwacht und fortgeschrieben. Zudem erfolgt darauf aufbauend eine Fortschreibung der Asset Allokation über eine Mehrjahresplanung. Auf Grund außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände, wie z. B. Kapitalmarktkrisen, kann die strategische Asset Allokation auch unterjährig angepasst werden.

Strategische Asset Allokation

Die aktuelle Asset Allokation der PKR setzt sich im Wesentlichen aus Rentenpapieren im Direktbestand und Anteilen an Investmentvermögen verschiedener Anlageklassen zusammen.

Aufgrund der langlaufenden Verpflichtungen liegt der Schwerpunkt der Kapitalanlage in langlaufenden Rentenpapieren von Staaten, Bundesländern, Förderbanken, Pfandbriefen sowie Banken, die grundsätzlich bis zur Fälligkeit gehalten werden und über eine exzellente Bonität verfügen (Buy & Hold-Ansatz). Das Rating dieser Papiere liegt ganz überwiegend bei AA und besser. Infolge des enormen Zinsanstieges seit Ende 2021 wird der Anteil der Rentendirektanlage weiter ausgebaut.

Nach Absicherung der Rentenverpflichtungen wird mittels Anlagen in Investmentanteilen frei verfügbares Risikokapital genutzt, um die Kapitalanlage systematisch zu diversifizieren und dabei auch in Assetklassen zu investieren, die Realvermögen präsentieren. Innerhalb eines Spezial-AIF investiert die PKR in globale Aktien, Unternehmensanleihen sowie indirekt in Immobilien mit unterschiedlichen Nutzungsarten (z.B. großflächiger Lebensmitteleinzelhandel/Fachmärkte, Büroimmobilien, Baumärkte, Logistikobjekte). Diese Portfolien werden von externen spezialisieren Fondsmanagern nach festen Anlagerichtlinien betreut. Das verfügbare Risikokapital ermöglicht einen langen Anlagehorizont und damit die Chance mittel- und langfristig höherer Renditen.

Risikostrategie

Zur Beherrschung der mit dem Geschäftsmodell der PKR verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltig solide Unternehmensfinanzierung, sowie zur dauerhaften Erfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtungen hat der Vorstand ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der Pensionskasse erfolgt in Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere derjenigen des VAG, sowie der einschlägigen Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin.

Die Pensionskasse verfügt über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement voraussetzt. Die PKR wählt hierbei einen integrierten Ansatz, der ausgehend von der Unternehmens- sowie der daraus abgeleiteten Risikostrategie alle relevanten Bereiche einschließlich der Kapitalanlage umfasst und Interdependenzen zwischen Bereichen berücksichtigt.

Die von der Pensionskasse untersuchten Risiken werden den folgenden Kategorien zugeordnet und können sich als finanzielles Risiko oder Reputationsrisiko darstellen.

  • Die Kapitalanlagerisiken beinhalten alle mit der Vermögensanlage in Zusammenhang stehenden Risiken. Die wichtigsten Kapitalanlagerisiken sind Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiko.
  • Die versicherungstechnischen Risiken betreffen insbesondere die mit den Leistungsversprechen verbundenen biometrischen Risiken z.B. Langlebigkeitsrisiko
  • Die operativen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebes. Hierzu zählen auch Rechtsrisiken in Bezug auf bestehende rechtliche Bestimmungen.

Alle Risiken werden im Rahmen des quartalsweisen Risikomanagementprozesses überprüft und bei Bedarf in der Bewertung bzw. hinsichtlich der Risikosteuerungsmaßnahmen angepasst. Über die Risikolage wird jährlich ein Risikobericht erstellt.

Die in der Risikostrategie formulierte Risikotoleranz findet ihren Niederschlag in einem Risikotragfähigkeitskonzept mit spezifischen Messgrößen und -verfahren für die Kapitalanlage. Dieses sieht vor, dass nur jene Risiken einzugehen sind, die angemessen mit Risikokapital bedeckt werden können. Der Kapitalanlagestrategie sowie dem Kapitalanlageprozess steht somit zunächst die Finanzierbarkeit der Kapitalanlageplanungen/-entscheidungen voran. Hierfür werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses Risikobudgets und damit korrespondierende Limits abgeleitet. Die PKR hat Überwachungs- und Steuerungsprozesse implementiert, die alle Beteiligten einschließlich des Vorstands über die Risikosituation bzw. den Status der Budget- und Limiteinhaltung informieren sowie im Falle von Überschreitungen Sicherungsmaßnahmen etablieren bzw. Risikopositionen zeitnah auf das in der Risikostrategie vorgegebene Risikoniveau zurückführen. Bei der Bewertung der Risiken orientiert sich die PKR an den Verfahren und Parametern, die seit 01.01.2016 gemäß dem VAG für Versicherungen gelten.

Im Rahmen des Asset-Liability-Managements wird regelmäßig anhand von Sensitivitätsanalysen, Stresstests und Hochrechnungen untersucht, ob auch bei einer anhaltenden Krisensituation an den Kapitalmärkten die Leistungsverpflichtungen sowie die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen noch bedeckt sind und die in der Geschäftsund Risikostrategie festgelegten Zielsetzungen und Limite erreicht bzw. eingehalten werden. Sollten festgelegte Zielsetzungen und Limite erreicht sein, werden notwendige Maßnahmen (z. B. Anpassung der Kapitalanlagestrategie) geprüft und bei Bedarf eingeleitet. Die strategische Ausrichtung in der Kapitalanlage und die Maßnahmen im Rahmen des Asset-Liability- Managements werden ständig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Dem Marktrisiko wird durch eine Diversifikation der Kapitalanlagen Rechnung getragen. Bei der Auswahl der Asset-Klassen wird darauf geachtet, mögliche negative bilanzielle Auswirkungen gering zu halten. So besteht das Rentendirektanlagenportfolio zum Großteil aus Namensschuldverschreibungen oder Schuldscheindarlehen, die zum Nennwert bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.

Die Anlagen in Wertpapier- Investmentfonds werden grundsätzlich über ein Masterfondskonzept umgesetzt. Dadurch saldieren sich Wertschwankungen über die verschiedenen Fondssegmente auf der Ebene des Masterfonds, welcher zudem gemäß § 341b Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für Anlagevermögen bilanziert wird. Dem Kreditrisiko wird durch Anlagerichtlinien und Bonitätsanforderungen sowie eine laufende Beobachtung der Anlagen Rechnung getragen. Rentenanlagen in der Direktanlage sind durch einschlägige Sicherungssysteme abgedeckt, als Pfandbrief ausgestaltet oder durch die öffentliche Hand abgesichert. Bei Erwerb muss das Mindestrating eingehalten sein und es wird eine ökonomische und rechtliche Analyse im Vorfeld durchgeführt. Die Anlagen in Wertpapierfonds sind auf Einzeltitelebene breit gestreut und die mandatierten Fondsmanager sind auf die jeweiligen Anlageklassen spezialisiert und verfügen über einen fundierten Anlageund Analyseprozess.

Liquiditätsrisiken wird insbesondere durch eine Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung sämtlicher Liquiditätsströme in der Pensionskasse vorgebeugt.

Die Veröffentlichung zu den Transparenz- und Offenlegungspflichten gemäß § 134c AktG finden Sie auf der Internetseite der PKR.

Keine Berücksichtigung der EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten

Die PKR berücksichtigt keine Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) für sich selbst und für ihre Investitionsentscheidungen (Art. 3 und Art. 6 OffenlegungsVO). Folglich kann die PKR auch die zu erwarteten Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite nicht einschätzen. Aufgrund der breiten Diversifikation der Kapitalanlage der PKR werden derartige Auswirkungen auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen weitestgehend reduziert und daher nicht berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der öffentlich kommunizierten Rechtsansicht der BaFin (vgl. BaFin, Fragen und Antworten zur EU-Offenlegungsverordnung (Stand: 05.09.2022), S. 2), dass bereits die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten zu einem „Bewerben“ im Sinne von Art. 8 Abs. 1 OffenlegungsVO führen kann, besteht für die PKR derzeit das Risiko, die mit einer positiv formulierten Strategie verbundenen umfangreichen Nachweispflichten, die überdies bußgeldbewehrt sein können, nicht erfüllen zu können. Ohne das beschriebene Risiko einzugehen, ist es aus Sicht der PKR daher aktuell nicht möglich, eine hinreichend konsistente Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu formulieren.

Die PKR berücksichtigt darüber hinaus bislang auch keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 7 OffenlegungsVO. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Anforderungen an die Offenlegung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) können diese von der PKR aufgrund ihrer Größe sowie in Anbetracht der Art und des Umfangs ihrer Geschäftstätigkeit nicht erbracht werden. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, wann eine Berücksichtigung der PAI im Rahmen der Offenlegung der PKR erfolgen kann.

Die Pensionskasse verfolgt im Rahmen ihrer Kapitalanlage keine Nachhaltigkeitsziele im Sinne der Offenlegungs-VO. ESG-Merkmale und nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 8 und 9 Offenlegungs-VO werden nicht gefördert. Die von der Pensionskasse angebotenen Altersvorsorgeprodukte stellen daher keine Finanzprodukte im Sinne der Art. 8 und 9 Offenlegungs-VO dar. Die den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die Pensionskasse wird die zukünftige Entwicklung weiter verfolgen und behält sich vor, diese Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen.

Überprüfung der Anlagepolitik

Die Anlagepolitik wird mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf überarbeitet und angepasst. Ergeben sich im Laufe des Jahres potenzielle Auslöser, die zu einer Änderung der Anlagepolitik führen, findet eine Ad-hoc Überprüfung und falls notwendig eine entsprechende Anpassung der Anlagepolitik auch unterjährig statt. Potenzielle Auslöser können grundsätzlich nachfolgende Ereignisse sein:

  • Neue regulatorische Vorgaben
  • Grundsätzliche Änderung der Anlageziele bspw. bedingt durch sich wandelnde Marktbedingungen
  • Integration neuer Finanzinstrumente in die Anlagestrategie im Rahmen eines Neu-Produkte-Prozesses
  • Wesentliche Änderungen des Risikoprofils

Der Vorstand der Pensionskasse hat die vorstehende Erklärung am 05.11.2024 genehmigt.

Stand der Veröffentlichung: 05.11.2024



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