Der Sozialfonds wurde 2010 ins Leben gerufen, um Mitglieder der Pensionskasse Rundfunk mit der Gewährung eines zinslosen Darlehens bei der Überbrückung von finanziellen Notlagen zu unterstützen. Gefüllt wird der Fonds durch Spenden und Sonderzahlungen aus tarifvertraglich vereinbarten Ansprüchen. Mitgliedsbeiträge fließen hier selbstredend nicht ein.
Sollten Sie aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit in eine schwierige Situation geraten sein und finanzielle Unterstützung benötigen, kann der Sozialfonds ein Anker für Sie sein. Voraussetzung für die Bewilligung des Darlehens ist, dass dieses Ihre Notlage nachhaltig auflöst und Ihnen keine anderweitige Unterstützung zur Verfügung steht.
Der Sozialfonds wird in der Rechtsform eines Vereins geführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Pensionskasse Rundfunk sind zugleich Vereins- und Gründungsmitglieder des Sozialfonds. Geleitet wird der Fonds von 2 Vorständen, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Pensionskasse Rundfunk - Berthold Tritschler – und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats – Jürgen Liebing.
Die Entscheidung über die Vergabe und die Rückzahlung des Darlehens fällt der Vergabeausschuss. Dieser besteht aus vier Personen aus den Reihen der Mitgliedervertretung – jeweils zwei Personen der Ordentlichen Mitglieder sowie der Anstaltsmitglieder (Sender und Produktionsunternehmen).
Zögern Sie nicht, Ihre Anfrage gleich hier an uns zu richten. Sie können sicher sein, dass Ihr Anliegen mit Diskretion und Sensibilität behandelt wird.
„Sozialfonds Pensionskasse Rundfunk“
HSBC Trinkaus
IBAN: DE81 3003 0880 0600 5440 04